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   BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 989/12   

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https://dejure.org/2014,12489
BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 989/12 (https://dejure.org/2014,12489)
BAG, Entscheidung vom 27.03.2014 - 6 AZR 989/12 (https://dejure.org/2014,12489)
BAG, Entscheidung vom 27. März 2014 - 6 AZR 989/12 (https://dejure.org/2014,12489)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Vorsatzanfechtung der verspäteten Zahlung von Arbeitsvergütung vor der Insolvenz - Inkongruenz

  • openjur.de

    Vorsatzanfechtung der verspäteten Zahlung von Arbeitsvergütung vor der Insolvenz; Inkongruenz

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Vorsatzanfechtung der verspäteten Zahlung von Arbeitsvergütung vor der Insolvenz - Inkongruenz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 129 Abs 1 InsO, § 133 Abs 1 InsO, § 143 Abs 1 S 1 InsO, § 286 Abs 1 ZPO
    Vorsatzanfechtung der verspäteten Zahlung von Arbeitsvergütung vor der Insolvenz - Inkongruenz

  • IWW

    InsO § 129 Abs. 1 InsO § 133 Abs. 1 InsO § 143 Abs. 1 S. 1 ZPO § 286 Abs. 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung von zur Abwendung eines Insolvenzantrags erbrachten Leistungen

  • bag-urteil.com

    Vorsatzanfechtung der verspäteten Zahlung von Arbeitsvergütung vor der Insolvenz - Inkongruenz

  • Betriebs-Berater

    Vorsatzanfechtung der verspäteten Zahlung von Arbeitsvergütung vor der Insolvenz - Inkongruenz

  • rewis.io

    Vorsatzanfechtung der verspäteten Zahlung von Arbeitsvergütung vor der Insolvenz - Inkongruenz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung von zur Abwendung eines Insolvenzantrags erbrachten Leistungen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorsatzanfechtung der verspäteten Zahlung von Arbeitsvergütung vor der Insolvenz ? Zahlungen des Schuldners aufgrund eines Insolvenzantrags als Beweisanzeichen für Gläubigerbenachteiligungsvorsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verspätete Gehaltszahlungen - und die Insolvenzanfechtung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vorsatzanfechtung der verspäteten Zahlung von Arbeitsvergütung vor der Insolvenz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 255
  • BB 2014, 1523
  • DB 2014, 1495
  • JR 2015, 288
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 980/11

    Vorsatzanfechtung - Inkongruenz - Halteprämie

    Auszug aus BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 989/12
    Ob die Voraussetzungen des § 133 InsO vorliegen, unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung des Tatsachengerichts.Es ist dabei seine Aufgabe, das Vorliegen des Benachteiligungsvorsatzes und die Kenntnis des Anfechtungsgegners davon gemäß § 286 Abs. 1 ZPO unter Würdigung aller Beweisanzeichen und sonstigen Umstände des Einzelfalles isoliert und in ihrer Gesamtheit auf der Grundlage des Gesamtergebnisses der mündlichen Verhandlung sowie einer etwaigen Beweisaufnahme zu prüfen ( BAG 12. September 2013 - 6 AZR 980/11 - Rn. 67; BGH 7. November 2013 - IX ZR 49/13 - Rn. 8) .

    a) Der Schuldner handelt mit Vorsatz iSd. § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO, wenn er die Benachteiligung der Gläubiger als Erfolg seiner Rechtshandlung will oder als mutmaßliche Folge erkennt und billigt (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 980/11 - Rn. 51; BGH 10. Januar 2013 - IX ZR 13/12  - Rn. 14 ) .

    Sie bildet nur dann in der Regel ein Beweisanzeichen, wenn die Wirkungen der Rechtshandlung zu einem Zeitpunkt eintraten, als zumindest aus der Sicht des Empfängers der Leistung Anlass bestand, an der Liquidität des Schuldners zu zweifeln (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 980/11 - Rn. 60; BGH 25. Oktober 2012 - IX ZR 117/11  - Rn. 13 ; 7. November 2013 - IX ZR 248/12 - Rn. 12) .

    Je geringer das Ausmaß der Inkongruenz im Einzelfall ist, desto mehr tritt ihre Bedeutung als Beweisanzeichen zurück (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 980/11 - Rn. 56) .

    Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn die angefochtene Rechtshandlung Bestandteil eines ernsthaften, fehlgeschlagenen Sanierungsversuchs ist (BAG 12. September 2013 -   6 AZR 980/11 - Rn. 58; BGH 10. Januar 2013 - IX ZR 13/12  - Rn. 17  f.; 8. Dezember 2011 - IX ZR 156/09 - Rn. 11) .

    (a) Im Regelfall fällt die Indizwirkung einer inkongruenten Deckung umso weniger ins Gewicht, je länger die Handlung vor der Verfahrenseröffnung liegt (vgl. BAG 12. September 2013 - 6 AZR 980/11 - Rn. 56; BGH 18. Dezember 2003 - IX ZR 199/02 - zu III 2 c der Gründe, BGHZ 157, 242 ; Kirchhof ZInsO 2004, 1168, 1175; aA Fischer FS Kirchhof S. 73, 81) .

    Auch in diesen Fällen handelt der Schuldner allerdings nicht mit Benachteiligungsvorsatz, wenn er aufgrund konkreter Umstände mit einer baldigen Überwindung bzw. Abwendung der Krise rechnen kann (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 980/11 - Rn. 54; BGH 10. Januar 2013 - IX ZR 13/12  - Rn. 14 ) .

    Der Anfechtungsgegner kann die Beweisanzeichen erschüttern, indem er gegenläufige Indizien geltend macht und nötigenfalls beweist, oder er kann die gesetzliche Vermutung des § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO widerlegen (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 980/11 - Rn. 68) .

    Damit musste der Beklagte aber nach allgemeiner Erfahrung mit der Existenz weiterer Gläubiger rechnen, deren Ansprüche unbefriedigt sind (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 980/11 - Rn. 61; BGH 6. Dezember 2012 - IX ZR 3/12 - Rn. 15) .

  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 345/12

    § 133 InsO - Bargeschäft - subjektive Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 989/12
    dd) Ebenso wie andere Beweisanzeichen kann die Inkongruenz zudem entkräftet werden bzw. im Einzelfall eine so geringe Beweiskraft entfalten, dass sie den Schluss auf den Benachteiligungsvorsatz als Haupttatsache nicht mehr zulässt (vgl. BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 76) .

    Kennt der Schuldner seine Zahlungsunfähigkeit, kann daraus aber als Beweisanzeichen auf einen Benachteiligungsvorsatz geschlossen werden (vgl. BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 76) .

    Bei der abschließenden Entscheidung kann offenbleiben, ob die §§ 129 f. InsO bei Rückforderung von Lohnzahlungen verfassungskonform dahin auszulegen sind, dass das Existenzminimum nicht dem Zugriff des Insolvenzverwalters unterliegt (vgl. BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 17 ff.) .

    Bei solchen Entgeltrückständen können Arbeitnehmer die zur Absicherung des Existenzminimums vorgesehenen und geeigneten staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen (BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 43; 27. Februar 2014 - 6 AZR 367/13 - Rn. 34) .

  • BGH, 10.01.2013 - IX ZR 13/12

    "Göttinger Gruppe"

    Auszug aus BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 989/12
    a) Der Schuldner handelt mit Vorsatz iSd. § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO, wenn er die Benachteiligung der Gläubiger als Erfolg seiner Rechtshandlung will oder als mutmaßliche Folge erkennt und billigt (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 980/11 - Rn. 51; BGH 10. Januar 2013 - IX ZR 13/12  - Rn. 14 ) .

    Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn die angefochtene Rechtshandlung Bestandteil eines ernsthaften, fehlgeschlagenen Sanierungsversuchs ist (BAG 12. September 2013 -   6 AZR 980/11 - Rn. 58; BGH 10. Januar 2013 - IX ZR 13/12  - Rn. 17  f.; 8. Dezember 2011 - IX ZR 156/09 - Rn. 11) .

    Auch in diesen Fällen handelt der Schuldner allerdings nicht mit Benachteiligungsvorsatz, wenn er aufgrund konkreter Umstände mit einer baldigen Überwindung bzw. Abwendung der Krise rechnen kann (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 980/11 - Rn. 54; BGH 10. Januar 2013 - IX ZR 13/12  - Rn. 14 ) .

  • BGH, 06.12.2012 - IX ZR 3/12

    Insolvenzanfechtung: Beweislast des Gläubigers/Anfechtungsgegners für den

    Auszug aus BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 989/12
    Das Verhalten des Schuldners gegenüber dem Beklagten untermauert diese Vermutung, denn der Schuldner hielt nach zunächst erfolgreicher Abwendung des Insolvenzantrags die Ratenzahlungsvereinbarung nicht durchgängig ein (vgl. zur Frage der Zahlungseinstellung bei herabgesetzter Ratenhöhe BGH 6. Dezember 2012 - IX ZR 3/12 - Rn. 34) .

    Damit musste der Beklagte aber nach allgemeiner Erfahrung mit der Existenz weiterer Gläubiger rechnen, deren Ansprüche unbefriedigt sind (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 980/11 - Rn. 61; BGH 6. Dezember 2012 - IX ZR 3/12 - Rn. 15) .

  • BGH, 07.11.2013 - IX ZR 49/13

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Sozialversicherungsträgers von

    Auszug aus BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 989/12
    Ob die Voraussetzungen des § 133 InsO vorliegen, unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung des Tatsachengerichts.Es ist dabei seine Aufgabe, das Vorliegen des Benachteiligungsvorsatzes und die Kenntnis des Anfechtungsgegners davon gemäß § 286 Abs. 1 ZPO unter Würdigung aller Beweisanzeichen und sonstigen Umstände des Einzelfalles isoliert und in ihrer Gesamtheit auf der Grundlage des Gesamtergebnisses der mündlichen Verhandlung sowie einer etwaigen Beweisaufnahme zu prüfen ( BAG 12. September 2013 - 6 AZR 980/11 - Rn. 67; BGH 7. November 2013 - IX ZR 49/13 - Rn. 8) .

    Die revisionsrechtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO mit dem Prozessstoff umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH 7. November 2013 - IX ZR 49/13 - Rn. 8; 16. April 2013 - VI ZR 44/12  - Rn. 13 ) .

  • BGH, 08.12.2011 - IX ZR 156/09

    Insolvenzanfechtung: Inkongruente Befriedigung bei anfechtbarer Vereinbarung

    Auszug aus BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 989/12
    Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn die angefochtene Rechtshandlung Bestandteil eines ernsthaften, fehlgeschlagenen Sanierungsversuchs ist (BAG 12. September 2013 -   6 AZR 980/11 - Rn. 58; BGH 10. Januar 2013 - IX ZR 13/12  - Rn. 17  f.; 8. Dezember 2011 - IX ZR 156/09 - Rn. 11) .

    aa) Die Kenntnis des Anfechtungsgegners ist mit Hilfe der anerkannten Beweisanzeichen spiegelbildlich zum Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners zu beurteilen, denn auch diese Kenntnis kann vielfach nur mittelbar aus objektiven Tatsachen hergeleitet werden (vgl. BGH 8. Dezember 2011 - IX ZR 156/09 - Rn. 16; MünchKommInsO/Kayser 3. Aufl. § 133 Rn. 38b; Kreft in HK-InsO 6. Aufl. § 133 Rn. 21; Lau DB 2013, 1219, 1222).

  • BGH, 08.12.2005 - IX ZR 182/01

    Anfechtung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 989/12
    Dem Schuldner, der einen Gläubiger nach gestelltem Insolvenzantrag befriedigt, kommt es nicht in erster Linie auf die Erfüllung seiner gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten an, sondern er will diesen Gläubiger zur Rücknahme des Insolvenzantrags bewegen (vgl. BGH 19. September 2013 - IX ZR 4/13 - Rn. 16; 25. Oktober 2012 - IX ZR 117/11 - Rn. 10; 8. Dezember 2005 - IX ZR 182/01 - Rn. 21; 18. Dezember 2003 - IX ZR 199/02 - zu I 2 a bb (1) der Gründe, BGHZ 157, 242; Schoppmeyer in Bork Handbuch des Insolvenzanfechtungsrechts Kap. 8 Rn. 123; MünchKommInsO/Kayser 3. Aufl. § 133 Rn. 29; Kreft in HK-InsO 6. Aufl. § 131 Rn. 9; Huber in Graf-Schlicker InsO 3. Aufl. § 133 Rn. 5; Lau DB 2013, 1219, 1221; Braun/de Bra InsO 5. Aufl. § 133 Rn. 15; Leithaus in Andres/Leithaus InsO 3. Aufl. § 133 Rn. 4; differenzierend Bork in Bork Handbuch des Insolvenzanfechtungsrechts Kap. 5 Rn. 41) .

    Insoweit gilt nichts anderes als bei sonstigen Leistungen von Teilzahlungen (vgl. BGH 8. Dezember 2005 - IX ZR 182/01 - Rn. 21) .

  • BGH, 18.12.2003 - IX ZR 199/02

    Anfechtung von Leistungen zur Abwendung eines angekündigten Insolvenzantrags;

    Auszug aus BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 989/12
    Dem Schuldner, der einen Gläubiger nach gestelltem Insolvenzantrag befriedigt, kommt es nicht in erster Linie auf die Erfüllung seiner gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten an, sondern er will diesen Gläubiger zur Rücknahme des Insolvenzantrags bewegen (vgl. BGH 19. September 2013 - IX ZR 4/13 - Rn. 16; 25. Oktober 2012 - IX ZR 117/11 - Rn. 10; 8. Dezember 2005 - IX ZR 182/01 - Rn. 21; 18. Dezember 2003 - IX ZR 199/02 - zu I 2 a bb (1) der Gründe, BGHZ 157, 242; Schoppmeyer in Bork Handbuch des Insolvenzanfechtungsrechts Kap. 8 Rn. 123; MünchKommInsO/Kayser 3. Aufl. § 133 Rn. 29; Kreft in HK-InsO 6. Aufl. § 131 Rn. 9; Huber in Graf-Schlicker InsO 3. Aufl. § 133 Rn. 5; Lau DB 2013, 1219, 1221; Braun/de Bra InsO 5. Aufl. § 133 Rn. 15; Leithaus in Andres/Leithaus InsO 3. Aufl. § 133 Rn. 4; differenzierend Bork in Bork Handbuch des Insolvenzanfechtungsrechts Kap. 5 Rn. 41) .

    (a) Im Regelfall fällt die Indizwirkung einer inkongruenten Deckung umso weniger ins Gewicht, je länger die Handlung vor der Verfahrenseröffnung liegt (vgl. BAG 12. September 2013 - 6 AZR 980/11 - Rn. 56; BGH 18. Dezember 2003 - IX ZR 199/02 - zu III 2 c der Gründe, BGHZ 157, 242 ; Kirchhof ZInsO 2004, 1168, 1175; aA Fischer FS Kirchhof S. 73, 81) .

  • BGH, 25.10.2012 - IX ZR 117/11

    Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung nach Gläubigerbefriedigung und

    Auszug aus BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 989/12
    Sie bildet nur dann in der Regel ein Beweisanzeichen, wenn die Wirkungen der Rechtshandlung zu einem Zeitpunkt eintraten, als zumindest aus der Sicht des Empfängers der Leistung Anlass bestand, an der Liquidität des Schuldners zu zweifeln (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 980/11 - Rn. 60; BGH 25. Oktober 2012 - IX ZR 117/11  - Rn. 13 ; 7. November 2013 - IX ZR 248/12 - Rn. 12) .

    Dem Schuldner, der einen Gläubiger nach gestelltem Insolvenzantrag befriedigt, kommt es nicht in erster Linie auf die Erfüllung seiner gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten an, sondern er will diesen Gläubiger zur Rücknahme des Insolvenzantrags bewegen (vgl. BGH 19. September 2013 - IX ZR 4/13 - Rn. 16; 25. Oktober 2012 - IX ZR 117/11 - Rn. 10; 8. Dezember 2005 - IX ZR 182/01 - Rn. 21; 18. Dezember 2003 - IX ZR 199/02 - zu I 2 a bb (1) der Gründe, BGHZ 157, 242; Schoppmeyer in Bork Handbuch des Insolvenzanfechtungsrechts Kap. 8 Rn. 123; MünchKommInsO/Kayser 3. Aufl. § 133 Rn. 29; Kreft in HK-InsO 6. Aufl. § 131 Rn. 9; Huber in Graf-Schlicker InsO 3. Aufl. § 133 Rn. 5; Lau DB 2013, 1219, 1221; Braun/de Bra InsO 5. Aufl. § 133 Rn. 15; Leithaus in Andres/Leithaus InsO 3. Aufl. § 133 Rn. 4; differenzierend Bork in Bork Handbuch des Insolvenzanfechtungsrechts Kap. 5 Rn. 41) .

  • BGH, 07.11.2013 - IX ZR 248/12

    Insolvenzanfechtung: Beweisanzeichen für einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz

    Auszug aus BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 989/12
    Sie bildet nur dann in der Regel ein Beweisanzeichen, wenn die Wirkungen der Rechtshandlung zu einem Zeitpunkt eintraten, als zumindest aus der Sicht des Empfängers der Leistung Anlass bestand, an der Liquidität des Schuldners zu zweifeln (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 980/11 - Rn. 60; BGH 25. Oktober 2012 - IX ZR 117/11  - Rn. 13 ; 7. November 2013 - IX ZR 248/12 - Rn. 12) .

    Der auslösende Umstand für die von einer inkongruenten Deckung vermittelte Indizwirkung liegt in einer ernsthaften Besorgnis bevorstehender Zahlungskürzungen oder -stockungen des Schuldners, weil sich damit die Gefährdung der anderen, nicht in gleicher Weise begünstigten Gläubiger aufdrängt (vgl. BGH 7. November 2013 - IX ZR 248/12 - Rn. 12) .

  • BGH, 10.01.2013 - IX ZR 28/12

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Zahlungsempfängers von der "drohenden

  • BGH, 16.04.2013 - VI ZR 44/12

    Arzthaftungsprozess wegen Querschnittlähmung nach Bandscheibenoperation: Grenzen

  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 367/13

    Insolvenzanfechtung - Rückforderung unter dem Druck von

  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

  • BGH, 19.09.2013 - IX ZR 4/13

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerkenntnis vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

  • BGH, 07.03.2013 - IX ZR 216/12

    Insolvenzanfechtung: Inkongruenz einer Deckungshandlung unter dem Druck der

  • LAG Baden-Württemberg, 27.09.2012 - 11 Sa 100/12

    Insolvenzanfechtung - Stellung Insolvenzantrag - Kenntnis drohender

  • BAG, 11.12.2014 - 8 AZR 1010/13

    Videoaufnahme eines Arbeitnehmers - Veröffentlichung - Unterlassungsanspruch

    Sie kann revisionsrechtlich nur darauf überprüft werden, ob sich das Landesarbeitsgericht entsprechend den Vorgaben des Prozessrechts mit dem Prozessstoff umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat und seine Würdigung vollständig und rechtlich möglich ist sowie nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (BAG 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 42; 27. März 2014 - 6 AZR 989/12 - Rn. 37; 26. September 2013 - 8 AZR 650/12 - Rn. 28) .
  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1011/13

    Videoaufnahme eines Arbeitnehmers - Veröffentlichung - Unterlassungsanspruch

    Sie kann revisionsrechtlich nur darauf überprüft werden, ob sich das Landesarbeitsgericht entsprechend den Vorgaben des Prozessrechts mit dem Prozessstoff umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat und seine Würdigung vollständig und rechtlich möglich ist sowie nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (BAG 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 42; 27. März 2014 - 6 AZR 989/12 - Rn. 37; 26. September 2013 - 8 AZR 650/12 - Rn. 28) .
  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 457/14

    Kündigung im Kleinbetrieb - Altersdiskriminierung

    (1) Die nach § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewonnene Überzeugung bzw. Nichtüberzeugung der Tatsachengerichte von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen dem verpönten Merkmal und einem Nachteil kann revisionsrechtlich nur darauf überprüft werden, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BAG 18. September 2014 - 8 AZR 759/13 - Rn. 30; 27. März 2014 - 6 AZR 989/12 - Rn. 37) .
  • BAG, 20.01.2016 - 8 AZR 194/14

    Entschädigung nach dem AGG - Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung -

    In beiden Fällen beschränkt sich die revisionsrechtliche Kontrolle darauf zu prüfen, ob das Landesarbeitsgericht sich den Vorgaben von § 286 Abs. 1 ZPO entsprechend mit dem Prozessstoff umfassend auseinandergesetzt hat, seine Würdigung also vollständig und des Weiteren rechtlich möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr., vgl. BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 457/14 - Rn. 29; 18. September 2014 - 8 AZR 759/13 - Rn. 30; 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 42 mwN; 27. März 2014 - 6 AZR 989/12 - Rn. 37; 26. September 2013 - 8 AZR 650/12 - Rn. 28; 22. August 2013 - 8 AZR 563/12 - Rn. 49; 21. Juni 2012 - 8 AZR 364/11 - Rn. 34, BAGE 142, 158) .
  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 753/13

    Bewerbung - Entschädigung bei Benachteiligung wegen des Geschlechts - Abgrenzung

    Die nach § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewonnene Überzeugung bzw. Nichtüberzeugung von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen dem verpönten Merkmal - hier das Geschlecht der Klägerin - und einem Nachteil kann revisionsrechtlich nur darauf überprüft werden, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BAG 27. März 2014 - 6 AZR 989/12 - Rn. 37; 26. September 2013 - 8 AZR 650/12 - Rn. 28; 21. Juni 2012 - 8 AZR 364/11 - Rn. 34, BAGE 142, 158; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 36) .
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14

    Kündigung - Mutterschutz - Diskriminierung

    c) Die gewonnene Überzeugung von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen dem verpönten Merkmal - hier dem Geschlecht der Klägerin - und einem Nachteil kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BAG 18. September 2014 - 8 AZR 753/13 - Rn. 24; 27. März 2014 - 6 AZR 989/12 - Rn. 37) .
  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 736/15

    Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG - Nichtverlängerung der vertraglich

    In beiden Fällen beschränkt sich die revisionsrechtliche Kontrolle darauf zu prüfen, ob das Landesarbeitsgericht sich den Vorgaben von § 286 Abs. 1 ZPO entsprechend mit dem Prozessstoff umfassend auseinandergesetzt hat, seine Würdigung also vollständig und des Weiteren rechtlich möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr., vgl. BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 457/14  - Rn. 29, BAGE 152, 134 ; 18. September 2014 -  8 AZR 759/13  - Rn. 30 ; 26. Juni 2014 -  8 AZR 547/13  - Rn. 42 ; 27. März 2014 -  6 AZR 989/12  - Rn. 37 ; 26. September 2013 -  8 AZR 650/12  - Rn. 28 ; 22. August 2013 -  8 AZR 563/12  - aaO ; 21. Juni 2012 -  8 AZR 364/11  - Rn. 34 , BAGE 142, 158 ) .
  • BAG, 26.06.2014 - 8 AZR 547/13

    Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund einer Schwerbehinderung

    Sie kann revisionsrechtlich nur darauf überprüft werden, ob sich das Landesarbeitsgericht entsprechend diesem gesetzlichen Gebot mit dem Prozessstoff umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Würdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (vgl. ua. BAG 27. März 2014 - 6 AZR 989/12 - Rn. 37; 26. September 2013 - 8 AZR 650/12 - Rn. 28) .
  • BAG, 17.12.2015 - 8 AZR 421/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts bzw. der sexuellen Identität -

    In beiden Fällen beschränkt sich die revisionsgerichtliche Kontrolle darauf zu prüfen, ob das Landesarbeitsgericht sich den Vorgaben von § 286 Abs. 1 ZPO entsprechend mit dem Prozessstoff umfassend auseinandergesetzt hat, seine Würdigung also vollständig und des Weiteren rechtlich möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr., vgl. BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 457/14 - Rn. 29; 18. September 2014 - 8 AZR 759/13 - Rn. 30; 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 42 mwN ; 27. März 2014 - 6 AZR 989/12 - Rn. 37; 26. September 2013 - 8 AZR 650/12 - Rn. 28; 22. August 2013 - 8 AZR 563/12 - Rn. 49; 21. Juni 2012 - 8 AZR 364/11 - Rn. 34, BAGE 142, 158) .
  • BAG, 20.08.2014 - 7 AZR 924/12

    Befristung - Schriftform - Richterliche Überzeugungsbildung

    Die revisionsrechtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, dass sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO mit dem Prozessstoff umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (BAG 27. März 2014 - 6 AZR 989/12 - Rn. 37) .

    Daher ist durch Zurückverweisung dem Landesarbeitsgericht Gelegenheit zur Vornahme einer erneuten und vollständigen Gesamtwürdigung zu geben (§ 563 Abs. 1 ZPO; vgl. BAG 27. März 2014 - 6 AZR 989/12 - Rn. 42) .

  • BAG, 17.03.2016 - 8 AZR 677/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters - Benachteiligung durch Unterlassen

  • BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 145/13

    Insolvenzanfechtung - Scheinarbeitsverhältnis - abgestufte Darlegungslast -

  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 869/13

    Inkongruente Deckung - Zahlung über Konto der Ehefrau

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 377/14

    Befristung - Leiharbeitnehmer - Fortsetzung der Tätigkeit im Entleiherbetrieb

  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15

    Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug

  • BAG, 26.10.2017 - 6 AZR 511/16

    Durch Insolvenzanfechtung erzwungene Rückzahlung von Ausbildungsvergütung

  • LAG Hessen, 12.12.2014 - 10 Sa 736/13

    Nach § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO wird die Kenntnis des

  • BAG, 11.12.2014 - 8 AZR 943/13

    Betriebsübergang - mehrere Betriebsübergänge - Adressat des Widerspruchs nach §

  • LAG Hamm, 10.03.2017 - 16 Sa 852/16

    Vorsatzanfechtung; Gläubigerbenachteiligung

  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 296/13

    Insolvenzanfechtung - Rückforderung unter dem Druck von

  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 451/12

    Insolvenzanfechtung - inkongruente Deckung bei Erfüllung unter dem Druck der

  • OLG Stuttgart, 10.12.2014 - 4 U 129/14

    Insolvenzverfahren: Anfechtung einer Zahlung der Arbeitnehmeranteile auf

  • LAG Hamm, 08.04.2016 - 16 Sa 944/15

    Insolvenzanfechtung; Ausbildungsvergütung; zeitliche Grenze des § 139 Abs. 2 InsO

  • BAG, 19.06.2014 - 6 AZR 465/12

    Insolvenzanfechtung - inkongruente Deckung bei Erfüllung unter dem Druck der

  • BAG, 15.05.2019 - 7 ABR 46/17

    Streitkräfte - Mitwirkungsrecht - Eingruppierung

  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 953/12

    Insolvenzanfechtung - Rückforderung unter dem Druck von

  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 11/15

    Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug

  • LAG Köln, 27.08.2015 - 7 Sa 342/15

    Insolvenzanfechtung; inkongruente Deckung; Ratenzahlungsvereinbarung;

  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 632/13

    Inkongruente Deckung - Zahlung über Konto der Ehefrau

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2023 - 2 Sa 143/22

    Rückzahlung von Arbeitsvergütung - Insolvenz - Vorsatzanfechtung -

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.06.2017 - 6 Sa 49/17

    Insolvenzverfahren, Arbeitsvergütung, Rückzahlung, Insolvenzverwalter,

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